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Reparaturbedingungen

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Wir übernehmen Ihr Gerät zur Reparatur, gemäß unserer nachstehend angeführten Reparaturbedingungen

  1. Die Abholkopie des Reparaturauftrages ist sorgfältig aufzubewahren, um bei der Abholung des Gerätes den entsprechenden Berechtigungsnachweis erbringen zu können.
  2. Bei Abholung wird das Gerät nur gegen Barzahlung ausgefolgt.
  3. Da für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine genaue Analyse erforderlich ist, werden die dafür anfallenden Kosten entsprechend dem Aushang in unserem Kundenraum pauschal in Rechnung gestellt, wenn uns kein Reparaturauftrag erteilt wird.
  4. Reparaturen gelten bei Abweichungen bis 10% vom Kostenvoranschlag ausdrücklich als vom Kunden genehmigt, und werden demgemäß ohne weitere Rücksprache durchgeführt.
  5. Wir behalten uns in Ihrem Interesse vor, die Reparatur Ihres Gerätes abzulehnen, wenn durch Fremdeingriff dessen Sicherheit im Sinne des Elektrotechnikgesetzes kritisch verändert worden sein sollte.
  6. Die Weitergabe von Baugruppen oder des ganzen Gerätes an einen anderen Fachbetrieb im Zuge der Reparatur kann ohne weitere Rücksprache erfolgen.
  7. Gemäß Verordnung zum Elektrotechnikgesetz sind wir verpflichtet, alle Geräte nach erfolgter Reparatur nach ÖVEHG 701 auf Ihre Sicherheit zu überprüfen. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig und wird daher entsprechend dem Aushang in unserem Kundenraum pauschal in Rechnung gestellt.
  8. Geräte werden zur Deckung unserer Aufwendungen veräußert bzw. bei Wertlosigkeit vernichtet, wenn diese nicht innerhalb von 12 Monaten – bei geringerwertigen Geräten (ca. bis €100,-) 6 Monate – nach angegebenen Fertigstellungstermin bzw. der Reparaturablehnung abgeholt werden oder wenn für Geräte, für die ein Kostenvoranschlag verlangt wurde, innerhalb von 12 Monaten ab Absendung des Kostenvoranschlages kein Reparaturauftrag erteilt wird und Sie die Geräte nicht binnen weiteren 14 Tagen nach unserer schriftlichen, an Ihre o.a. Kundenadresse gerichteten Aufforderungen abholen.
  9. Nach dem Ablauf einer Frist von 4 Wochen ab Mitteilung der Fertigstellung der Reparatur wird eine Lagergebühr verrechnet. Bei Reparaturen außerhalb unserer etwaigen Gewährleistung erfolgt der Versand per Nachnahme, zu Lasten und auf Gefahr des Kunden.
  10. Alle über die reine Mängelbehebung hinausgehenden Ansprüche gegen uns werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
  11. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung des Gerätes durch den Kunden verursacht wurden, leisten wir keine Gewähr und ßbernehmen wir keine Haftung.
  12. Bitte bewahren Sie die Rechnung sorgfältig auf um im Gewährleistungsfall einen entsprechenden Nachweis erbringen können.
  13. Unbeschadet eines Wandlungsanspruches des Kunden erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist.

Karall & Matausch GmbH, April 2007

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