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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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I. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma Karall & Matausch GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Eine von diesen AGB abweichende
Vereinbarung bedarf ausnahmslos der Schriftlichkeit und beeinträchtigt in keiner Weise die Geltung
der übrigen, von der Vereinbarung nicht erfassten Bestimmungen dieser AGB.
- Kunden sind sowohl Verbraucher, im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, als auch
Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens
gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher
Tätigkeit, auch wenn nicht auf Gewinn gerichtet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs werden, selbst bei Kenntnis derselben,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich, in schriftlicher Form,
zugestimmt.
II. VERTRAGSSCHLUSS
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige änderungen
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Zugangsbestätigung
stellt grundsätzlich keine, sondern nur bei ausdrücklicher Erklärung als solche, eine verbindliche
Annahme dar.
- Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen, sowie die Bestellung auf
eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
- Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger
oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
III. EIGENTUMSVORBEHALT
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu
behandeln, sowie erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten regelmäßig auf eigene Kosten
durchzuführen. Er hat uns von Zugriffen Dritter auf die Ware (insb.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), etwaigen Beschädigungen/Vernichtung der Ware, einen
Besitzwechsel der Ware sowie dem eigenen Anschriftenwechsel unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Schäden und Kosten, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch
erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen, hat der
Kunde zu ersetzen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. Zahlungsverzug, vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt bei
Verletzung der Verpflichtungen gem. Ziff.2, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen, sofern uns ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er
tritt uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden
Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten
uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im
Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
IV. VERGüTUNG
- Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind
freibleibend. Sofern sich die Mehrwertsteuer, oder andere Produkt- und Leistungsbezogene
Abgaben nach Vertragsschluss erhöhen oder vermindern sollten, sind wir berechtigt diese
Veränderungen, soweit gesetzlich zulässig, an den Kunden weiterzugeben.
- Der Kunde verpflichtet sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, bei Rechnungslegung den
vollen Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der
Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5%, der Unternehmer in Höhe
von 8%, über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmer behalten wir uns vor, einen
höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, mit
der Eintreibung der Forderung verbundene Kosten und Aufwendungen, wie insb. Inkassospesen
und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Leistungen, welche mehrere Einheiten umfassen, nach
Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Teilrechnung zu legen.
- Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Verbraucher hat ein Recht zur
Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im
rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich
festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung
von Zahlungen berechtigt.
V. KOSTENVORANSCHLAG / REPARATURAUFTRAG
- Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig. Das hierfür zu bezahlende Entgelt wird bei
einem auf einem solchen Kostenvoranschlag basierenden Auftrag gutgeschrieben.
- Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, für deren Richtigkeit kann jedoch
keine Gewähr übernommen werden.
- Für die Reparatur uns übergebener Geräte gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die im Geschäftslokal aushängenden Reparaturbedingungen.
VI. ANGEBOT
- Die ausgearbeiteten Angebote sind geistiges Eigentum des Verfassers. Es ist untersagt, sofern
keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, Angebot oder Teile davon an Mitbewerber
zwecks Information oder Preisanfrage weiterzuleiten.
VII. ERRICHTUNG UND INSTANDHALTUNG VON ANLAGEN
- Der Kunde hat rechtzeitig vor Beginn der Montage-, Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten die
nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen und ähnlicher
Anlagen zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Kunde zu gewährleisten, dass alle Räume, Flächen
und Anlagen, welche für Montage, Installation oder Instandhaltung der Anlage betreten werden
müssen zugänglich sind, sowie kleinere Hilfsmittel wie z.B. Leitern oder ähnliches, zur Verfügung zu
stellen.
- Der Kunde hat unserem Personal bei der Arbeit die notwendige zumutbare Hilfe zu leisten und
die geleisteten Arbeiten nach unserer Wahl täglich oder wöchentlich zu bescheinigen.
- Sollte es aus vom Kunden zu verantwortenden Umständen, wie insbesondere durch in Ziff.1
genannte Gründe, zu Wartezeiten, zusätzlichen Anfahrtswegen oder sonstigen nicht vorhersehbaren
Verzögerungen kommen, behalten wir uns, ebenso wie für den Fall, dass Leistungen und
Reparaturversuche aus von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht den erwünschten Erfolg
bringen, das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
VIII. GEFAHRüBERGANG
- Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der
übergabe, bei Versendungskauf mit der übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden
über.
- Der übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
IX. GEWäHRLEISTUNG
- Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Wir sind berechtigt,
die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich, oder für uns verglichen mit anderen
Abhilfen, mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmern leisten wir für
Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr oder Austausch.
- Durch unbefugte Eingriffe in den Verkaufsgegenstand durch den Kunden oder Dritte erlischt auf
jeden Fall der Gewährleistungsanspruch.
- Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des
Vertrags verlangen.
- Unternehmer müssen uns Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von drei Tagen ab
Empfang der Ware, bei verdeckten Mängel ab Entdeckung, schriftlich anzeigen, andernfalls die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung.
- Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
- Wir leisten Gewähr für die vereinbarungsgemäße technische Nutzbarkeit der von uns
angebotenen und durchgeführten Installationen. Die für den Betrieb der Installationen rechtlich
notwendigen Genehmigungen, Anmeldungen und vorgeschriebenen Vorkehrungen liegen im
ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden und sind von diesem zu bewerkstelligen (z.B.:
Zustimmung einzelner Gremien oder DVR-Anmeldung/Genehmigung für die Aufzeichnung von
Videoüberwachungsdaten.). Für Be- und Einschränkungen der tatsächlichen Nutz- sowie
Einsetzbarkeit, welche aus diesbezüglichen Versäumnissen des Kunden resultieren übernehmen wir
keine Gewähr oder Haftung.
X. HAFTUNGSBESCHRäNKUNGEN UND -FREISTELLUNG
- Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von
Folgeschäden und Vermögensschäden nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen
Sachen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Bei Verbrauchern, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
entzogen wird.
- Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden
Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht
vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart,
wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.