Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Karall & Matausch GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Eine von diesen AGB abweichende Vereinbarung bedarf ausnahmslos der Schriftlichkeit und beeinträchtigt in keiner Weise die Geltung der übrigen, von der Vereinbarung nicht erfassten Bestimmungen dieser AGB.
- Kunden sind sowohl Verbraucher, im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, als auch Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn nicht auf Gewinn gerichtet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs werden, selbst bei Kenntnis derselben, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich, in schriftlicher Form, zugestimmt.
II. VERTRAGSSCHLUSS
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Zugangsbestätigung stellt grundsätzlich keine, sondern nur bei ausdrücklicher Erklärung als solche, eine verbindliche Annahme dar.
- Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen, sowie die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
- Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
III. EIGENTUMSVORBEHALT
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln, sowie erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten regelmäßig auf eigene Kosten durchzuführen. Er hat uns von Zugriffen Dritter auf die Ware (insb. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), etwaigen Beschädigungen/Vernichtung der Ware, einen Besitzwechsel der Ware sowie dem eigenen Anschriftenwechsel unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Schäden und Kosten, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen, hat der Kunde zu ersetzen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt bei Verletzung der Verpflichtungen gem. Ziff.2, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, sofern uns ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
IV. VERGüTUNG
- Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Sofern sich die Mehrwertsteuer, oder andere Produkt- und Leistungsbezogene Abgaben nach Vertragsschluss erhöhen oder vermindern sollten, sind wir berechtigt diese Veränderungen, soweit gesetzlich zulässig, an den Kunden weiterzugeben.
- Der Kunde verpflichtet sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, bei Rechnungslegung den vollen Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5%, der Unternehmer in Höhe von 8%, über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, mit der Eintreibung der Forderung verbundene Kosten und Aufwendungen, wie insb. Inkassospesen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Leistungen, welche mehrere Einheiten umfassen, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Teilrechnung zu legen.
- Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
V. KOSTENVORANSCHLAG / REPARATURAUFTRAG
- Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig. Das hierfür zu bezahlende Entgelt wird bei einem auf einem solchen Kostenvoranschlag basierenden Auftrag gutgeschrieben.
- Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, für deren Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
- Für die Reparatur uns übergebener Geräte gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Geschäftslokal aushängenden Reparaturbedingungen.
VI. ANGEBOT
- Die ausgearbeiteten Angebote sind geistiges Eigentum des Verfassers. Es ist untersagt, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, Angebot oder Teile davon an Mitbewerber zwecks Information oder Preisanfrage weiterzuleiten.
VII. ERRICHTUNG UND INSTANDHALTUNG VON ANLAGEN
- Der Kunde hat rechtzeitig vor Beginn der Montage-, Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen und ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Kunde zu gewährleisten, dass alle Räume, Flächen und Anlagen, welche für Montage, Installation oder Instandhaltung der Anlage betreten werden müssen zugänglich sind, sowie kleinere Hilfsmittel wie z.B. Leitern oder ähnliches, zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde hat unserem Personal bei der Arbeit die notwendige zumutbare Hilfe zu leisten und die geleisteten Arbeiten nach unserer Wahl täglich oder wöchentlich zu bescheinigen.
- Sollte es aus vom Kunden zu verantwortenden Umständen, wie insbesondere durch in Ziff.1 genannte Gründe, zu Wartezeiten, zusätzlichen Anfahrtswegen oder sonstigen nicht vorhersehbaren Verzögerungen kommen, behalten wir uns, ebenso wie für den Fall, dass Leistungen und Reparaturversuche aus von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht den erwünschten Erfolg bringen, das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
VIII. GEFAHRüBERGANG
- Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der übergabe, bei Versendungskauf mit der übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über.
- Der übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
IX. GEWäHRLEISTUNG
- Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich, oder für uns verglichen mit anderen Abhilfen, mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr oder Austausch.
- Durch unbefugte Eingriffe in den Verkaufsgegenstand durch den Kunden oder Dritte erlischt auf jeden Fall der Gewährleistungsanspruch.
- Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
- Unternehmer müssen uns Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Ware, bei verdeckten Mängel ab Entdeckung, schriftlich anzeigen, andernfalls die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung.
- Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
- Wir leisten Gewähr für die vereinbarungsgemäße technische Nutzbarkeit der von uns angebotenen und durchgeführten Installationen. Die für den Betrieb der Installationen rechtlich notwendigen Genehmigungen, Anmeldungen und vorgeschriebenen Vorkehrungen liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden und sind von diesem zu bewerkstelligen (z.B.: Zustimmung einzelner Gremien oder DVR-Anmeldung/Genehmigung für die Aufzeichnung von Videoüberwachungsdaten.). Für Be- und Einschränkungen der tatsächlichen Nutz- sowie Einsetzbarkeit, welche aus diesbezüglichen Versäumnissen des Kunden resultieren übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.
X. HAFTUNGSBESCHRäNKUNGEN UND -FREISTELLUNG
- Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.




